Bescheinigung über das Fortbestehen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten
Erläuterung
Ihr Aufenthaltstitel erlischt automatisch, wenn Sie ins Ausland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder eingereist sind. Um dies bei einem geplanten Auslandsaufenthalt zu verhindern, können Sie vor Antritt der Reise eine Bescheinigung bekommen, dass Ihr Aufenthaltstitel fortbesteht.
Voraussetzungen
- Niederlassungserlaubnis
- Mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Sofern Sie eine*n deutsche*n Ehepartner*in haben, reicht bereits der Besitz einer Niederlassungserlaubnis.
Die Bescheinigung kann Ihnen bei Ihrer Vorsprache (mit allen erforderlichen Unterlagen) direkt ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Einkommensnachweis bzw. aktueller Rentenbescheid
- Mietvertrag (Warmmiete, inkl. Heizkosten), bei Wohneigentum Nachweis der entsprechenden Belastungen
Gebühren
18 Euro
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.